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Rechtsschutzversicherung hat keinen Anspruch gegen Rechtsanwalt auf Rechnungslegung vor Beendigung des Auftrags; §§ 666 BGB; 86 VVG
AG Bottrop, AZ: 8 C 32/18, 16.08.2018
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Ein Rechtsanwalt kann der Rechtsschutzversicherung auch telefonische Auskunft erteilen.

Eine Endabrechnung muss der Rechtsanwalt der Rechtsschutzversicherung erst dann erteilen, wenn der Auftrag beendet ist. Die Beweislast für die Beendigung des Auftrages trägt die Rechtsschutzversicherung.
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Dieses Urteil wurde eingestellt von Rechtsanwalt Frank Dohrmann, Bottrop
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