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Eigentümer haftet für vom Handwerker verursachten Brandschaden am Nachbargrundstück; §§ 906 Abs. 2 Satz 2, 1004 Abs. 1 BGB
BGH Karlsruhe, AZ: V ZR 311/16, 09.02.2018
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Dieses Urteil wurde eingestellt von RA Frank Dohrmann, Bottrop
Keywords: Brandschaden Zerstörung Ursache Schadensersatz Schadenersatz 906 BGB analog entsprechend Frank Dohrmann Rechtsanwalt Bottrop Dachdecker
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