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Schimmel in der Wohnung - Wer haftet? - Mieter oder Vermieter; §§ 535, 536 BGB
LG Konstanz, AZ: 61 S 21/12, 20.12.2012
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Dieses Urteil wurde eingestellt von RA Frank Dohrmann, Bottrop
Keywords: Feuchtigkeit Mietvertrag Rechtsanwalt Frank Dohrmann Bottrop
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- Vermieter kann im Vollstreckungsverfahren nach § 887 ZPO nicht die fehlende Mitwirkungspflicht des Mieters zur Mängelbeseitigung beanstanden
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