Detailansicht Urteil
WEG-Verwalter muss auch in der Corona-Pandemie Eigentümern Einsicht in die Verwaltungsunterlagen gewähren
AG Geislingen a. d. Steige, AZ: 1 C 172/20 WEG, 06.07.2020
Entscheidung
im Volltext
herunterladen
im Volltext
herunterladen
Entscheidung im Volltext herunterladen
Dieses Urteil wurde eingestellt von RA Frank Dohrmann, Bottrop
Keywords: rechtsanwalt Frank Dohrmann Bottrop Anspruch Verwalterunterlagen Akteneinsicht Belegeinsicht Belegprüfung
Ähnliche Urteile
- Nicht zertifizierter Verwalter kann seit dem 01.12.2020 nicht wiedergewählt werden / keine rückwirkende Änderung der Kostenverteilung zulässig
- WEG-Verwalter kann sein Amt jederzeit auch ohne Grund niederlegen
- Verwalterbestellung durch das Gericht per einstweiliger Verfügung trotz Vorlage nur eines Angebotes
- Verwalter darf WEG auch ohne Beschluss uneingeschränkt vertreten / Beschluss zur Auftragsvergabe eines "analogen" Angebots ist zu unbestimmt
- Wer haftet für einen fehlerhaften Wirtschaftsplan? / Zur Nebenintervention des streitverkündeten Verwalters in einem Anfechtungsverfahren
Tag Cloud
Am häufigsten gesucht:
Makler Arzthaftung Verkehrsunfall Miete Treppenlift Organisationsbeschluss Nachbarrecht Jahresabrechnung Wohnungseigentümer Gemeinschaftseigentum Teilungserklärung Garage Veränderung Anfechtungsklage Kündigung Abschleppen Abmahnung Mietminderung Nutzungsentschädigung Gegenabmahnung Wurzeln Einstimmigkeit Sondereigentum Schimmel Beirat Wirtschaftsplan Eigentümerversammlung Telefonwerbung Verwalter Tierhaltung Verwaltungsbeirat Eigenbedarfskündigung Kurioses Beschluss Protokoll
Social Networks
Unsere Autoren
Frank DohrmannRechtsanwalt
Fachanwalt für Mietrecht und Wohnungseigentumsrecht
Bottrop Stefan Specks
Rechtsanwalt
Düsseldorf Liubov Zelinskij-Zunik
Rechtsanwältin
München
Senden Sie uns Ihre Urteile
Kennen Sie ein interessantes Urteil, das auf iurado veröffentlicht werden sollte?
» Schicken Sie es uns per E-Mail!
» Schicken Sie es uns per E-Mail!