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Zum Anspruch auf Erstattung von Umzugskoszen durch die Agentur für Arbeit, § 22 Abs. 6 S. 1 SGB ll
SG Gelsenkirchen, AZ: S 53 AS 2490/18, 30.07.2020
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Keywords: Umzugsunternehmer Umzugsunternehmen Kosten Mieter Rechtsanwalt Frank Dohrmann Bottrop Umzugskosten Erstattung
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