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Beseitigungsansprüche eines Überbaus können durch die Zumutbarkeit eingeschränkt sein, § 275 Abs. 2 BGB
BGH Karlsruhe, AZ: V ZR 171/07, 18.07.2008
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BGH Karlsruhe, AZ: V ZR 49/12, 14.12.2012
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BGH Karlsruhe, AZ: V ZR 152/07, 19.09.2008
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Dieses Urteil wurde eingestellt von RA Frank Dohrmann, Bottrop
Keywords: Überbau Grundstück Nachbar Bau Haus Anbau Frank Dohrmann Rechtsanwalt Bottrop Herausgabe Beseitigung Duldung 1004 § BGB Umbau Fassade Vorsatz grobe Fahrlässigkeit Grundstücksgrenze
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