Detailansicht Urteil
Wohnungseigentümer darf während der Corona-Pandemie nicht an der Teilnahme einer Eigentümerversammlung gehindert werden
AG Recklinghausen, AZ: 90 C 45/20, 29.12.2020
Entscheidung
im Volltext
herunterladen
im Volltext
herunterladen
Verbundene Urteile
-
OLG München, AZ: 31 Wx 405/20, 23.11.2020
-
AG Kassel, AZ: 800 C 2563/20, 27.08.2020
-
AG Lemgo, AZ: 16 C 10/20, 24.08.2020
Entscheidung im Volltext herunterladen
Dieses Urteil wurde eingestellt von RA Frank Dohrmann, Bottrop
Keywords: Rechtsanwalt Frank Dohrmann Bottrop Eigentümerversammlung Covid19 Pandemie Corona Vertreterversammlung
Ähnliche Urteile
- Absenkungsbeschluss (mehrheitlicher Umlaufbeschluss) nach § 23 Abs. 3 S. 3 WEG ist nicht isoliert anfechtbar
- Einberufung durch unzuständige Person: Unterlassungsanspruch muss gegen den Einrufenden, nicht gegen die Gemeinschaft geltend gemacht werden.
- Eigentümer steht vor verschlossenem Versammlungsraum - alle Beschlüsse sind ungültig
- Nicht im Grundbuch eingetragene Ehefrau eines Wohnungseigentümers darf nicht an einer Eigentümerversammlung teilnehmen; § 24 WEG
- Änderung der Kostenverteilung der Erhaltungsrücklage nach § 16 Abs. 2 WEG zulässig / Zu den Grenzen eines wirksamen "Befüllungsbeschlussel"
Tag Cloud
Am häufigsten gesucht:
Protokoll Nachbarrecht Kurioses Arzthaftung Verkehrsunfall Verwalter Schimmel Verwaltungsbeirat Eigenbedarfskündigung Abmahnung Miete Abschleppen Organisationsbeschluss Wirtschaftsplan Makler Sondereigentum Gegenabmahnung Beschluss Garage Einstimmigkeit Treppenlift Nutzungsentschädigung Teilungserklärung Jahresabrechnung Gemeinschaftseigentum Beirat Mietminderung Eigentümerversammlung Tierhaltung Wurzeln Wohnungseigentümer Kündigung Anfechtungsklage Veränderung Telefonwerbung
Social Networks
Unsere Autoren
Frank DohrmannRechtsanwalt
Fachanwalt für Mietrecht und Wohnungseigentumsrecht
Bottrop Stefan Specks
Rechtsanwalt
Düsseldorf Liubov Zelinskij-Zunik
Rechtsanwältin
München
Senden Sie uns Ihre Urteile
Kennen Sie ein interessantes Urteil, das auf iurado veröffentlicht werden sollte?
» Schicken Sie es uns per E-Mail!
» Schicken Sie es uns per E-Mail!
In der Sache hat mit dem Amtsgericht Recklinghausen ein weiteres Gericht zurecht entschieden, dass auch während der Corona-Pandemie ein Wohnungseigentümer nicht von der Teilnahme einer Eigentümerversammlung ausgeschlossen werden kann.
Damit sollte der Empfehlung des Verbandes der Wohnungsverwalter zum Abhalten einer sogenannten "Vertreterversammlung", in welcher der Verwalter für alle Eigentümer mit ausreichend erteilten Vollmachten eine Eigentümerversammlung abhalten kann, nicht mehr gefolgt werden, da diese Vorgehensweise eine erhebliche Anfechtungsgefahr begründet.