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Auch nach der WEG-Reform bleibt ein auf Beseitigung baulicher Veränderungen klagender Wohnungseigentümer prozessführungsbefugt; §§ 9a Abs. 2, 48 Abs. 5 WEG analog
AG Heidelberg, AZ: 45 C 108/19, 05.01.2021
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LG Frankfurt am Main, AZ: 2-13 S 155/19, 28.01.2021
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Keywords: Rechtsanwalt Frank Dohrmann Bottrop neues WEG
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Um einen Anspruch künftig durchzusetzen, wird es statt eines Prozesses mehrerer Verfahren bedürfen mit langjährigen Verfahrensdauern und dem Risiko der Verjährung des eigentlichen Anspruches. Effektiver Rechtsschutz geht anders.
Aber auch das muss ein Rechtsstaat aushalten.