Detailansicht Urteil
Mieter zahlt Miete nicht - Darf Vermieter nach fristloser Kündigung die Strom- und Wasserversorgung unterbrechen?; §§ 4, 5, 7 WAG NRW
OVG Münster, AZ: 14 B 151/21, 16.03.2021
Entscheidung
im Volltext
herunterladen
im Volltext
herunterladen
Verbundene Urteile
-
BGH Karlsruhe, AZ: V ZR 166/16, 10.02.2017
-
OLG Hamm, AZ: I-15 Wx 27/08, 14.08.2009
-
KG Berlin, AZ: 24 W 112/04, 08.08.2005
Entscheidung im Volltext herunterladen
Dieses Urteil wurde eingestellt von RA Frank Dohrmann, Bottrop
Keywords: Rechtsanwalt frank Dohrmann versorgungssperre Mieter Mietrückstand Kündigung Zahlungsrückstand Strom gas Wasser heizung
Ähnliche Urteile
- Mieter kann bei Tod des Vermieters Mieten hinterlegen, wenn kein Erbschein durch den Erben vorgelegt wird
- Gemeinschaft darf über das Wie der Anbringung einer Wallbox durch Beschluss entscheiden; § 20 Abs. 2 S. 1 Nr. 2 WEG
- Teilungserklärung kann Beschlussfassung zur baulichen Veränderung nach § 20 Abs. 2 WEG abbedingen
- Anspruch aus § 20 Abs. 2 S. 1 Nr. 2 WEG auf Anbringung einer Wallbox betrifft nur das Ob, nicht das Wie
- Eigentümergemeinschaft hat ein Ermessen, ob etwaige Schäden am Gemeinschaftseigentum näher untersucht werden; §§ 18, 19 WEG
Tag Cloud
Am häufigsten gesucht:
Eigenbedarfskündigung Arzthaftung Nutzungsentschädigung Gegenabmahnung Beirat Jahresabrechnung Makler Protokoll Verkehrsunfall Garage Tierhaltung Treppenlift Einstimmigkeit Abmahnung Mietminderung Sondereigentum Verwalter Teilungserklärung Wirtschaftsplan Schimmel Anfechtungsklage Eigentümerversammlung Kurioses Wohnungseigentümer Abschleppen Nachbarrecht Kündigung Veränderung Gemeinschaftseigentum Telefonwerbung Organisationsbeschluss Miete Wurzeln Verwaltungsbeirat Beschluss
Social Networks
Unsere Autoren
Frank DohrmannRechtsanwalt
Fachanwalt für Mietrecht und Wohnungseigentumsrecht
Bottrop Stefan Specks
Rechtsanwalt
Düsseldorf Liubov Zelinskij-Zunik
Rechtsanwältin
München
Senden Sie uns Ihre Urteile
Kennen Sie ein interessantes Urteil, das auf iurado veröffentlicht werden sollte?
» Schicken Sie es uns per E-Mail!
» Schicken Sie es uns per E-Mail!
In dem Fall muss dser Vermieter dem säumigen Mieter auch noch die Energieversorgung unentgeltlich zur Verfügung stellen. Das Verwaltungsgericht prüft nicht die Wirksamkeit der Kündigung, auch die zuständige Behörde nicht.
Daher kann nur angeraten werden, von solchen Versorgungssperren Abstand zu nehmen. Nur in Ausnahmefällen dürften diese zuläsig sein. Erst wenn der Mieter trotz Vorliegens eines zivilrechtlichen Räumungstitels die Wohnung nicht räumt und auch keine Zahlungen leistet, wird man einen Ausnahmefall für die Zulässigkeit einer Versorgungssperre annehmen können.
Als Vermieter sollte man daher spätestens nach Ausbleiben der zweiten Monatsmiete oder eines Großteils dieser Mieten unverzüglich das Räumungsverfahren vor dem Zivilgericht einleiten, um am Ende dem Mieter nicht auch noch die Energieversorgung finanzieren zu müssen.