Detailansicht Urteil
Alleineigentümer einer Wohnung und Miteigentümer mit einer anderen Person einer weiteren Wohnung hat beim Kopfstimmprinzip zwei Stimmen; §§ 25, 26 WEG
BGH Karlsruhe, AZ: V ZR 64/20, 20.11.2020
Entscheidung
im Volltext
herunterladen
im Volltext
herunterladen
Entscheidung im Volltext herunterladen
Dieses Urteil wurde eingestellt von RA Frank Dohrmann, Bottrop
Keywords: Stimmrechte mehrere Mehrheitsigentümer Rechtsanwalt Frank Dohrmann Bottrop Teileigentümer Bruchteilsgemeinschaft
Ähnliche Urteile
- Geringe Kostenabweichung macht Wirtschaftsplan nicht anfechtbar - Erstattung eines angeblichen Darlehns erfordert Nachweis über den Grund der Gewährung
- Zum rechtmäßigen Ausschluss von einer Eigentümerversammlung - Zu den Grenzen einer Protokollierungsklausel in der Teilungserklärung
- Rückbau oder Genehmigung einer baulichen Veränderung? - Welche Ansprüche hat ein Wohnungseigentümer gegen die Gemeinschaft?
- Wann liegt ein ordnungsgemäßer Vermögensbericht vor?
- Wohnungseigentümer wurde nicht zur Unterzeichnung des Protokolls der Versammlung bestimmt: Alle Beschlüsse anfechtbar.
Tag Cloud
Am häufigsten gesucht:
Tierhaltung Schimmel Verkehrsunfall Nutzungsentschädigung Eigentümerversammlung Wirtschaftsplan Kündigung Sondereigentum Teilungserklärung Verwalter Telefonwerbung Beirat Eigenbedarfskündigung Makler Gemeinschaftseigentum Organisationsbeschluss Miete Beschluss Abschleppen Verwaltungsbeirat Kurioses Garage Wurzeln Wohnungseigentümer Einstimmigkeit Arzthaftung Protokoll Abmahnung Treppenlift Jahresabrechnung Anfechtungsklage Nachbarrecht Veränderung Mietminderung Gegenabmahnung
Social Networks
Unsere Autoren

Rechtsanwalt
Fachanwalt für Mietrecht und Wohnungseigentumsrecht
Bottrop

Rechtsanwalt
Düsseldorf

Rechtsanwältin
München
Senden Sie uns Ihre Urteile
Kennen Sie ein interessantes Urteil, das auf iurado veröffentlicht werden sollte?
» Schicken Sie es uns per E-Mail!
» Schicken Sie es uns per E-Mail!