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Sportunfähigkeit nach Armbruch rechtfertigt fristlose Kündigung des Vertrages mit dem Fitness-Studio
AG Bottrop, AZ: 8 C 233/20, 29.07.2021
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AG Frankenthal (Pfalz), AZ: 3c C 4/21, 20.07.2021
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OVG Saarlouis, AZ: 2 B 134/20, 28.04.2020
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OLG Koblenz, AZ: 5 U 351/18, 23.05.2018
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BGH Karlsruhe, AZ: XII ZR 62/15, 04.05.2016
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Dieses Urteil wurde eingestellt von RA Frank Dohrmann, Bottrop
Keywords: A.I. Fitness Rechtsanwalt Frank Dohrmann Bottrop Dauerschuldverhältnis Knochenbruch Erkrankung Kündigungsgrund Verhinderung Herter
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