Detailansicht Urteil
Sportunfähigkeit nach Armbruch rechtfertigt fristlose Kündigung des Vertrages mit dem Fitness-Studio
AG Bottrop, AZ: 8 C 233/20, 29.07.2021
Entscheidung
im Volltext
herunterladen
im Volltext
herunterladen
Verbundene Urteile
-
AG Frankenthal (Pfalz), AZ: 3c C 4/21, 20.07.2021
-
OVG Saarlouis, AZ: 2 B 134/20, 28.04.2020
-
OLG Koblenz, AZ: 5 U 351/18, 23.05.2018
-
BGH Karlsruhe, AZ: XII ZR 62/15, 04.05.2016
Entscheidung im Volltext herunterladen
Dieses Urteil wurde eingestellt von RA Frank Dohrmann, Bottrop
Keywords: A.I. Fitness Rechtsanwalt Frank Dohrmann Bottrop Dauerschuldverhältnis Knochenbruch Erkrankung Kündigungsgrund Verhinderung Herter
Ähnliche Urteile
- Wann sind undichte Fenster mangelhaft? - Wie müssen Fenster durch den Vermieter instandgesetzt werden?
- Zur Verjährung bei Rückschnitt von Hecken und Versetzen von Bäumen zum Nachbargrundstück; § 47 NachbG NRW
- Wohnungseigentümer muss eine 2 m X 1 m große Sichtschutzwand nicht dulden
- Erhöhung der Erhaltungsrücklage durch Sonderumlage auch ohne Kostenvoranschläge möglich; § 19 WEG
- Laufenten gehören nicht in eine Eigentümergemeinschaft / WEG-Verband kann Nutzungsrechte der einzelnen Wohnungseigentümer durchsetzen
Tag Cloud
Am häufigsten gesucht:
Kurioses Sondereigentum Treppenlift Eigenbedarfskündigung Verwalter Veränderung Jahresabrechnung Makler Wohnungseigentümer Beirat Wirtschaftsplan Verkehrsunfall Abschleppen Eigentümerversammlung Tierhaltung Gemeinschaftseigentum Anfechtungsklage Wurzeln Telefonwerbung Garage Nutzungsentschädigung Verwaltungsbeirat Gegenabmahnung Kündigung Abmahnung Teilungserklärung Beschluss Protokoll Miete Arzthaftung Schimmel Nachbarrecht Einstimmigkeit Mietminderung Organisationsbeschluss
Social Networks
Unsere Autoren
Frank DohrmannRechtsanwalt
Fachanwalt für Mietrecht und Wohnungseigentumsrecht
Bottrop Stefan Specks
Rechtsanwalt
Düsseldorf Liubov Zelinskij-Zunik
Rechtsanwältin
München
Senden Sie uns Ihre Urteile
Kennen Sie ein interessantes Urteil, das auf iurado veröffentlicht werden sollte?
» Schicken Sie es uns per E-Mail!
» Schicken Sie es uns per E-Mail!