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Beweislast bei ungewollten Inbewegungsetzen eines Kfz
LG Koblenz, AZ: 3 O 14/19, 29.05.2020
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Setzt sich ein vom Geschädigten abgestellter Fahrzeuganhänger, dessen Halter ein Dritter ist, selbstständig in Bewegung und beschädigt hierdurch ein dem Geschädigten gehörendes Fahrzeug, so muss der Geschädigte gem. § 286 Abs. 1 ZPO darlegen und beweisen, dass der Hergang auf Versagen der Bremsvorrichtung beruhte und nicht auf einer nicht angezogenen Handbremse.
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Dieses Urteil wurde eingestellt von iur. Dennis Keke
Keywords: Kfz-Anhänger, Anhänger, Kfz, Auto, Kraftfahrzeug, Pkw, Personenkraftwagen, Mangel, Mängel, Kollision, Crash, Schaden, Schadensersatz, StVO, StVG, Beweis, Beweislast, beweisen, Versicherung