Detailansicht Urteil
Hausverwalter muss bei Rechtsstreitigkeiten Adresse des Vermieters bekannt geben; §§ 535, 242 BGB
LG Dortmund, AZ: 1 S 9/19, 18.03.2019
Entscheidung
im Volltext
herunterladen
im Volltext
herunterladen
Verbundene Urteile
-
LG Berlin I, AZ: 66 S 157/20, 15.03.2021
-
AG Berlin-Lichtenberg, AZ: 20 C 40/20, 07.07.2020
Entscheidung im Volltext herunterladen
Dieses Urteil wurde eingestellt von RA Frank Dohrmann, Bottrop
Keywords: Auskunftsanspruch Mietvertrag Rechtsanwalt Frank Dohrmann Bottrop
Ähnliche Urteile
- Kein dauerhafter Leinen- und Maulkorbzwang zulässig, wenn die Behörde die Gefährlichkeit eines Hundes nicht erforscht hat; § 12 Abs. 1 LHundG NRW
- Wann beginnt eine gerichtliche Verwalterbestellung? - Darf ein Verwalter nach Ablauf seiner Bestellung eine Versammlung einberufen? - Kann ein Verwalter auch rückwirkend bestellt werden?
- Welche Abstandsflächen gelten für eine Kirschlorbeer-Hecke / Miteigentümer kann Nachbarn auch alleine verklagen
- WEG-Verwalter zur Überwachung von Erhaltungsmaßnahmen verpflichtet
- Rücktritt wegen Beherbergungsverbots während der COVID-19-Pandemie
Tag Cloud
Am häufigsten gesucht:
Sondereigentum Nutzungsentschädigung Einstimmigkeit Protokoll Nachbarrecht Wirtschaftsplan Organisationsbeschluss Arzthaftung Beschluss Verkehrsunfall Verwaltungsbeirat Jahresabrechnung Miete Garage Abmahnung Wohnungseigentümer Gegenabmahnung Kurioses Treppenlift Eigentümerversammlung Verwalter Veränderung Teilungserklärung Schimmel Anfechtungsklage Kündigung Wurzeln Telefonwerbung Gemeinschaftseigentum Abschleppen Tierhaltung Mietminderung Makler Eigenbedarfskündigung Beirat
Social Networks
Unsere Autoren
Frank DohrmannRechtsanwalt
Fachanwalt für Mietrecht und Wohnungseigentumsrecht
Bottrop Stefan Specks
Rechtsanwalt
Düsseldorf Liubov Zelinskij-Zunik
Rechtsanwältin
München
Senden Sie uns Ihre Urteile
Kennen Sie ein interessantes Urteil, das auf iurado veröffentlicht werden sollte?
» Schicken Sie es uns per E-Mail!
» Schicken Sie es uns per E-Mail!