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Zum Wegfall der Prozessführungsbefugnis eines Wohnungseigentümers durch die Gesetzesreform - Verwalter kann für Gemeinschaft entgegenstehenden Willen kundtun; §§ 9b Abs. 1, 14, 15 WEG; 1004 BGB
LG Itzehoe, AZ: 11 S 41/20, 02.07.2021
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BGH Karlsruhe, AZ: V ZR 299/19, 07.05.2021
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Keywords: Rechtsanwalt Frank Dohrmann Bottrop
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