Detailansicht Urteil
Prozesszinsen sind auf titulierte Darlehnszinsen anzurechnen; §§ 280, 291, 812ff BGB
BGH Karlsruhe, AZ: V ZR 95/20, 02.07.2021
Entscheidung
im Volltext
herunterladen
im Volltext
herunterladen
Entscheidung im Volltext herunterladen
Dieses Urteil wurde eingestellt von RA Frank Dohrmann, Bottrop
Keywords: Rechtsanwalt Frank Dohrmann Bottrop
Ähnliche Urteile
- Schadensersatz bei Kauf gefälschter Markenware auf eBay
- Eintragung in das Schengener Informationssystem nach Erwerb eines Pkw kein Rechtsmangel; §§ 437 Nr. 2, 435 Satz 1, 440, 323 BGB
- Kein Anwaltsregress bei Anerkenntnis einer begründeten Forderung / Unterbliebene Streitverkündung ist keine Pflichtverletzung
- Schadenersatz neben der Leistung beim Werkmangel
- Zu den Aufklärungspflichten des Verkäufers einer Immobilie bei Feuchtigkeit; §§ 433, 437, 444 BGB
Tag Cloud
Am häufigsten gesucht:
Tierhaltung Verwaltungsbeirat Eigentümerversammlung Gegenabmahnung Wurzeln Verkehrsunfall Protokoll Miete Teilungserklärung Beschluss Arzthaftung Anfechtungsklage Nachbarrecht Veränderung Einstimmigkeit Abmahnung Treppenlift Organisationsbeschluss Sondereigentum Wohnungseigentümer Abschleppen Eigenbedarfskündigung Makler Nutzungsentschädigung Jahresabrechnung Kurioses Mietminderung Telefonwerbung Garage Kündigung Schimmel Verwalter Beirat Gemeinschaftseigentum Wirtschaftsplan
Social Networks
Unsere Autoren
Frank DohrmannRechtsanwalt
Fachanwalt für Mietrecht und Wohnungseigentumsrecht
Bottrop Stefan Specks
Rechtsanwalt
Düsseldorf Liubov Zelinskij-Zunik
Rechtsanwältin
München
Senden Sie uns Ihre Urteile
Kennen Sie ein interessantes Urteil, das auf iurado veröffentlicht werden sollte?
» Schicken Sie es uns per E-Mail!
» Schicken Sie es uns per E-Mail!