Detailansicht Urteil
Teileigentum kann u.U. auch zu Wohnzwecken genutzt werden - Kein Vergemeinschaftsungsbeschluss bei Unterlassungsansprüche der WEG ab dem 01.12.2020 mehr erforderlich; §§ 1 Abs. 1 und 3, 5, 10 Abs. 3, 14 Abs. 1 Nr. 1 WEG
BGH Karlsruhe, AZ: V ZR 284/19, 16.07.2021
Entscheidung
im Volltext
herunterladen
im Volltext
herunterladen
Entscheidung im Volltext herunterladen
Dieses Urteil wurde eingestellt von RA Frank Dohrmann, Bottrop
Keywords: Rechtsanwalt Frank Dohrmann Bottrop 1004 BGB Unterlassungsanspruch Beseitigungsanspruch bauliche Veränderung Nutzungsänderung
Ähnliche Urteile
- Wohnungseigentümer muss eine 2 m X 1 m große Sichtschutzwand nicht dulden
- Zum Anspruch eines Wohnungseigentümers gegen die Gemeinschaft auf Beseitigung einer baulichen Veränderung; §§ 18 Abs. 2 Nr. 2, 20 WEG
- Wohnungseigentümer hat Anspruch auf Aufzug zur Herstellung der Barrierefreiheit; § 20 WEG
- Zur Geltendmachung von Beseitigungsansprüchen einer verwalterlosen Zweiergemeinschaft; §§ 9a, 9b, 14 WEG; 1004 BGB
- Gemeinschaft darf über das Wie der Anbringung einer Wallbox durch Beschluss entscheiden; § 20 Abs. 2 S. 1 Nr. 2 WEG
Tag Cloud
Am häufigsten gesucht:
Sondereigentum Jahresabrechnung Verkehrsunfall Teilungserklärung Anfechtungsklage Wurzeln Beirat Einstimmigkeit Verwaltungsbeirat Nachbarrecht Telefonwerbung Eigentümerversammlung Protokoll Kurioses Arzthaftung Wirtschaftsplan Garage Miete Treppenlift Schimmel Mietminderung Nutzungsentschädigung Abmahnung Verwalter Beschluss Kündigung Eigenbedarfskündigung Gegenabmahnung Tierhaltung Organisationsbeschluss Abschleppen Wohnungseigentümer Veränderung Gemeinschaftseigentum Makler
Social Networks
Unsere Autoren
Frank DohrmannRechtsanwalt
Fachanwalt für Mietrecht und Wohnungseigentumsrecht
Bottrop Stefan Specks
Rechtsanwalt
Düsseldorf Liubov Zelinskij-Zunik
Rechtsanwältin
München
Senden Sie uns Ihre Urteile
Kennen Sie ein interessantes Urteil, das auf iurado veröffentlicht werden sollte?
» Schicken Sie es uns per E-Mail!
» Schicken Sie es uns per E-Mail!