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telefonische Kaltaquise auch im Bereich des "Sozialsponsorings" verboten, § 7 Abs. 2 Nr. 2 UWG
LG Essen, AZ: 44 O 127/12, 23.01.2013
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OLG Hamm, AZ: I-4 U 38/10, 10.06.2010
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Dieses Urteil wurde eingestellt von RA Frank Dohrmann, Bottrop
Keywords: Abmahnung Telefonanruf Anruf Telefon Werbung Telefonwerbung unerbetener UWG Telefonaquise Rechtsanwalt Frank Dohrmann Bottrop Difillibrator Brunner GmbH und Co. KG Rechtsanwalt Frank Dohrmann Bottrop Telefonwerbung Telefon Kaltaquise UWG § 7 Wettbewerbsverhältnis Rechtsmissbrauch Mitbewerber Aktivlegitimation mutmaßliches Einverständnis mutmaßliche Einwilligung UWG bestehende Geschäftsverbindung Freiberufler Gewerbetreibender Markt Dienstleistungen Abnehmerkreis konkret konkretes Gewerbetreibende Gewerbetreibender B2B Unternehmen Datenabgleich Datenüberprüfung Adressüberprüfung Überprüfung Datenbestand unzulässige unzulässig
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Völlig zurecht hat das Landgericht den Schwerpunkt des "Sozialsponsorings" auch als gewerbliche und nicht als gemeinnützige Tätigkeit eingestuft.