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Zur Nutzung der gemeinschaftlichen Waschküche durch den Mieter
AG Bottrop, AZ: 11 C 312/21, 09.12.2021
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Ein Mieter hat einen Anspruch darauf, die gemeinschaftliche Waschküche jederzeit nutzen zu können.

Der Vermieter kann zwar eine Nutzungsregelung treffen, diese muss aber sicherstellen, dass der Mieter die Waschküche auch kurzfristig zum Waschen nutzen kann.

Eine Regelung, dass der Mieter die Waschküche nur alle drei Tage nutzen darf, ist nicht verhältnismäßig.
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Dieses Urteil wurde eingestellt von RA Frank Dohrmann, Bottrop
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