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intensivere Nutzung einer Terrasse als nicht hinzunehmende Beeinträchtigung im Sinn der §§ 22 Abs. 1 Satz 2, 14 Nr. 1 WEG
OLG Frankfurt a. M., AZ: 20 W 538/07, 24.07.2007
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Dieses Urteil wurde eingestellt von RA Frank Dohrmann, Bottrop
Keywords: erstmalige Herstellung des ordnungsgemäßen Zustandes ordnungsgemäßer Zustand Terrasse Garten Balkon bauliche Veränderung Zustimmung Beschluss Beseitigungsanspruch Rechtsanwalt Frank Dohrmann Bottrop Beeinträchtigung Zumutbarkeit Allstimmigkeit Einstimmigkeit
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