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Sanierungsbeschluss muss alle Gewerke berücksichtigen; § 19 Abs. 2 Nr. 2 WEG
AG Hamburg-St. Georg, AZ: 980a C 4/21 WEG, 24.09.2021
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Ein Beschluss entspricht ordnungsgemäßer Verwaltung, wenn eine Firma mit der Erstellung eines Sanierungskonzeptes beauftragt wird, ohne dass ausreichend sichergestellt ist, dass dieses Konzept auch den gleichzeitig beschlossenen Austausch der Fenster und Balkontüren mitumfassen wird.

Es entspricht mittlerweile nur mehr ordnungsgemäßer Verwaltung im Sinne von § 19 Abs. 2 Nr. 2 WEG n.F., wenn ein Beschluss alle für die Erstellung des Sanierungskonzepts bekannten Umstände mitberücksichtigt.
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Dieses Urteil wurde eingestellt von RA Frank Dohrmann, Bottrop
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