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Zum Anspruch auf Abberrufung eines Verwalters und zur Unwirksamkeit eins Wirtschaftsplanes: §§ 27, 28 WEG
AG Konstanz, AZ: 4 C 436/19 WEG, 07.11.2019
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Dieses Urteil wurde eingestellt von RA Frank Dohrmann, Bottrop
Keywords: Rechtsanwalt Frank Dohrmann Bottrop
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Die Ausführungen zum Wirtschaftsplan sind dagegen nicht sehr überzeugend. Dem Amtsgericht mag noch zuzustimmen sein, dass der Wirtschaftsplan eine prognostische Aufstellung der künftigen voraussichtlichen Kosten darstellt. Auch trifft es zu, dass bei einer nicht der ordnungemäßen Verwaltung entsprechenden Kostenposition nicht der gesamte Wirtschaftsplan für ungültig zu erklären ist.
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