Detailansicht Urteil
Ein den Regeln der Technik entsprechendes Werk kann mangelhaft sein §§ 634 Nr. 2, 637 Abs. 3 BGB
OLG Hamm, AZ: I 17 U 170/11, 27.09.2012
Entscheidung
im Volltext
herunterladen
im Volltext
herunterladen
Entscheidung im Volltext herunterladen
Dieses Urteil wurde eingestellt von Rechtsanwalt Frank Dohrmann, Bottrop
Keywords: Mangel Besteller Werk Fehler Beschaffenheit Zweck vereinbart vereinbarte Vereinbarung Erfolg geschuldet Werkunternehmer Nutzung Nutzungsmöglichkeit Leistung mangelhaft Rechtsanwalt Frank Dohrmann Bottrop Werkvertrag
Ähnliche Urteile
- Berücksichtigung der Umsatzsteuer bei einem vor der Mängelbeseitigung geltend gemachten Schadensersatzanspruch
- Anspruch auf den restlichen Werklohn für die Verlegung von Parkett
- Absage eines Konzerttermins ist nicht zwangsläufig Kündigung des Verastaltungsvertrags
- Zum Schadensersatz bei fehlerhafter Bauüberwachung des Architekten; §§ 249 Abs. 1, 280 Abs. 1, 634 Nr. 4 BGB
- Schadenersatz neben der Leistung beim Werkmangel
Tag Cloud
Am häufigsten gesucht:
Verwaltungsbeirat Tierhaltung Eigenbedarfskündigung Nachbarrecht Wirtschaftsplan Telefonwerbung Treppenlift Sondereigentum Arzthaftung Garage Veränderung Wurzeln Abschleppen Teilungserklärung Kündigung Wohnungseigentümer Makler Beirat Verwalter Protokoll Verkehrsunfall Kurioses Organisationsbeschluss Gemeinschaftseigentum Mietminderung Abmahnung Anfechtungsklage Gegenabmahnung Schimmel Jahresabrechnung Einstimmigkeit Beschluss Eigentümerversammlung/ Eigentümerversammlung Nutzungsentschädigung
Social Networks
Unsere Autoren

Rechtsanwalt
Fachanwalt für Mietrecht und Wohnungseigentumsrecht
Bottrop

Rechtsanwalt
Düsseldorf

Rechtsanwältin
München
Senden Sie uns Ihre Urteile
Kennen Sie ein interessantes Urteil, das auf iurado veröffentlicht werden sollte?
» Schicken Sie es uns per E-Mail!
» Schicken Sie es uns per E-Mail!