Detailansicht Urteil
Verzug der Hausgeldzahlungen tritt bei kalendermäßiger Bestimmung ohne Mahnung ein; §§ 28 WEG; 286 BGB
LG Karlsruhe, AZ: 11 T 22/22, 01.06.2022
Entscheidung
im Volltext
herunterladen
im Volltext
herunterladen
Verbundene Urteile
-
AG Bottrop, AZ: 20 C 34/16, 09.12.2016
-
AG Hamburg-Mitte, AZ: 10 C 24/14, 25.07.2014
-
LG Köln, AZ: 29 S 181/13, 20.02.2014
-
BGH Karlsruhe, AZ: V ZB 194/11, 14.06.2012
Entscheidung im Volltext herunterladen
Dieses Urteil wurde eingestellt von RA Frank Dohrmann, Bottrop
Keywords: Rechtsanwalt Frank Dohrmann Bottrop
Ähnliche Urteile
- Hausgelder müssen bis zur rechtskräftigen Aufhebung des Beschlusses bezahlt werden.
- Beschlussersetzungsklage Wirtschaftsplan - Für Nebenintervenienten gelten keine Verspätungsvorschriften im Prozess (sehr fraglich)
- Nichtigkeit der Jahresabrechnung - unzulässige Änderung des Kostennverteilerschlüssels - Anspruch auf zertifizierten Verwalter nach § 26a WEG
- Klage auf künftige Haugelder bei Nichtzahlung - Grds. keine Aufrechnung oder Zurückbehaltung mit Gegenforderungen; §§ 9b, 16 Abs. 2 WEG; 259 ZPO
- Streitwert bei der Anfechtung von Wirtschaftsplan oder Jahresabrechnung ist der Nennbetrag begrenzt durch § 49 GKG
Tag Cloud
Am häufigsten gesucht:
Gegenabmahnung Beschluss Schimmel Wohnungseigentümer Eigenbedarfskündigung Wurzeln Anfechtungsklage Makler Gemeinschaftseigentum Eigentümerversammlung Tierhaltung Treppenlift Verwaltungsbeirat Arzthaftung Miete Verkehrsunfall Protokoll Nutzungsentschädigung Nachbarrecht Telefonwerbung Abmahnung Organisationsbeschluss Sondereigentum Verwalter Wirtschaftsplan Jahresabrechnung Abschleppen Garage Mietminderung Veränderung Beirat Kündigung Kurioses Teilungserklärung Einstimmigkeit
Social Networks
Unsere Autoren
Frank DohrmannRechtsanwalt
Fachanwalt für Mietrecht und Wohnungseigentumsrecht
Bottrop Stefan Specks
Rechtsanwalt
Düsseldorf Liubov Zelinskij-Zunik
Rechtsanwältin
München
Senden Sie uns Ihre Urteile
Kennen Sie ein interessantes Urteil, das auf iurado veröffentlicht werden sollte?
» Schicken Sie es uns per E-Mail!
» Schicken Sie es uns per E-Mail!