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Teilanfechtung eines Beschlusses grds. nicht zulässig; §§ 46 WEG, 139 BGB
AG Lörrach, AZ: 5 C 1385/18 WEG, 02.07.2019
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§ 46 WEG ermöglicht die Anfechtung von Beschlüssen einer Wohnungseigentümergemeinschaft. Eine Teilanfechtung eines Beschlusses ist danach grundsätzlich ausgeschlossen. Sie wird nur dann für zulässig erachtet, soweit abtrennbare Teile mit eigenständigem Regelungsgehalt betroffen sind.

Die in der Teilungserklärung festgelegten Flächenangaben sind für die Abrechnung nach Wohnflächen maßgeblich, so dass eine Änderung der Teilungserklärung, dass es keine festgelegten Wohnflächen mehr gäbe, nicht der ordnungsgemäßen Verwaltung entspräche.
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Dieses Urteil wurde eingestellt von RA Frank Dohrmann, Bottrop
Keywords: Rechtsanwalt Frank Dohrmann Bottrop