Kostenlose Urteile und Gerichtsentscheidungen

Detailansicht Urteil

Zur Zulässigkeit von Auslagenerstattung des Verwaltungsbeirates; §§ 29 WEG; 670, 675 BGB
AG München, AZ: 1294 C 20147/21, 26.03.2022
Entscheidung
im Volltext
herunterladen
Üben die Beiratsmitglieder ihr Amt ehrenamtlich und ohne gesonderte Vergütung aus, können sie Ersatz ihrer Auslagen bzw. Aufwendungen verlangen, soweit diese im Zusammenhang mit ihrer Tätigkeit standen und sie diese den Umständen nach für erforderlich halten durften, § 670 BGB.

Zudem müssen die Auslagen angemessen, also nicht überzogen sein. Zu den Aufwendungen gehören nicht nur Telefon-, Porto, Kopier- oder und Fahrtkosten, sondern - ab einer gewissen Größe der Wohnlage - auch die Kosten für die Teilnahme an Fachseminaren und den Erwerb von Fachliteratur, wenn der Beirat das zur Ausübung seiner Aufgaben für erforderlich hält.

Für die Frage der Erforderlichkeit ist u.a. beachtlich, ob die Aufgaben des Verwaltungsbeirats gegenüber den gesetzlichen Aufgaben erweitert sind und wie groß die Wohnungseigentümergemeinschaft ist.
Entscheidung im Volltext herunterladen
Dieses Urteil wurde eingestellt von RA Frank Dohrmann, Bottrop
Keywords: Rechtsanwalt Frank Dohrmann Bottrop