Detailansicht Urteil
Zur rechtsmissbräuchlichen Majorisierung bei einer Verwalterwahl, § 25 Abs. 5 WEG
LG Frankfurt (Oder), AZ: 16 S 9/12, 18.09.2012
Entscheidung
im Volltext
herunterladen
im Volltext
herunterladen
Verbundene Urteile
-
AG Waldkirch, AZ: 1 C 314/12, 04.10.2013
-
BGH Karlsruhe, AZ: V ZR 253/10, 28.10.2011
-
LG Hamburg, AZ: 318 S 180/10, 10.03.2011
Entscheidung im Volltext herunterladen
Dieses Urteil wurde eingestellt von RA Frank Dohrmann, Bottrop
Keywords: Stimmrecht Abstimmung Verwalterwahl EIgentümervesammlung Versammlung Wahl Verwalter STimmmehrheit Mehrheitseigentümer REchtsanwalt Frank Dohrmann Bottrop
Ähnliche Urteile
- Gemeinschaft darf über das Wie der Anbringung einer Wallbox durch Beschluss entscheiden; § 20 Abs. 2 S. 1 Nr. 2 WEG
- Gesellschafter einer im Grundbuch eingetragenen GbR sind in WEG-Vefahren nicht klage- und anfechtungsbefugt
- Der Anspruch auf Nachbesserung der Abrechnung ist gegen die Gemeinschaft zu richten
- Keine Beschlussersetzung durch das Gericht ohne Vorbefassung der Gemeinschaft; §§ 28, 44 WEG
- Zum Anspruch eines einzelnen Eigentümers auf Eigentümerversammlung: Verwalter muss einmal im Jahr Versammlung einberufen
Tag Cloud
Am häufigsten gesucht:
Gemeinschaftseigentum Sondereigentum Schimmel Mietminderung Verwalter Eigentümerversammlung Abschleppen Jahresabrechnung Gegenabmahnung Treppenlift Kündigung Verkehrsunfall Tierhaltung Eigenbedarfskündigung Telefonwerbung Teilungserklärung Verwaltungsbeirat Protokoll Kurioses Einstimmigkeit Arzthaftung Wurzeln Abmahnung Veränderung Nutzungsentschädigung Anfechtungsklage Miete Beschluss Makler Beirat Wirtschaftsplan Organisationsbeschluss Wohnungseigentümer Nachbarrecht Garage
Social Networks
Unsere Autoren
Frank DohrmannRechtsanwalt
Fachanwalt für Mietrecht und Wohnungseigentumsrecht
Bottrop Stefan Specks
Rechtsanwalt
Düsseldorf Liubov Zelinskij-Zunik
Rechtsanwältin
München
Senden Sie uns Ihre Urteile
Kennen Sie ein interessantes Urteil, das auf iurado veröffentlicht werden sollte?
» Schicken Sie es uns per E-Mail!
» Schicken Sie es uns per E-Mail!