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Keine Zahlung des Kaugpreises eines Bauvorhaben, wenn die Löschungen der Grundpfandrechte gesichert ist; §§ 817 Satz 1, 818 Abs. 2 BGB; 3 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 MaBV
LG Hamburg, AZ: 317 O 63/21, 24.10.2022
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Dieses Urteil wurde eingestellt von RA Frank Dohrmann, Bottrop
Keywords: Rechtsanwalt Frank Dohrmann Bottrop ungerechtfertigte Bereicherung
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