Detailansicht Urteil
Besuch von Hunden in einer Mietwohnung für 2-3 Stunden stellen keine Beherbergung (Haltung) der Tiere dar.
LG Duisburg, AZ: 7 T 109/22, 03.01.2023
Entscheidung
im Volltext
herunterladen
im Volltext
herunterladen
Verbundene Urteile
-
AG Oberhausen, AZ: 37 C 1818/20, 15.11.2022
-
AG Konstanz, AZ: 4 C 397/21, 10.02.2022
-
AG München, AZ: 424 C 28654/13, 12.05.2014
-
BGH Karlsruhe, AZ: VIII ZR 168/12, 20.03.2013
-
LG Köln, AZ: 6 S 269/09, 04.02.2010
Entscheidung im Volltext herunterladen
Dieses Urteil wurde eingestellt von RA Frank Dohrmann, Bottrop
Keywords: Hundehaltung Rechtsanwalt Frank Dohrmann Bottrop Tierhaltung
Ähnliche Urteile
- Absenkungsbeschluss (mehrheitlicher Umlaufbeschluss) nach § 23 Abs. 3 S. 3 WEG ist nicht isoliert anfechtbar
- Kein zwingender Anspruch auf Rückbau einer baulichen Veränderung - Nachträgliche Genehmigung, u.U. gegen Auflagen, zulässig
- WEG-Verwalter kann sein Amt jederzeit auch ohne Grund niederlegen
- Einberufung durch unzuständige Person: Unterlassungsanspruch muss gegen den Einrufenden, nicht gegen die Gemeinschaft geltend gemacht werden.
- Wie bestimmt muss ein Beschluss zur Genehmigung einer baulichen Veränderung sein?
Tag Cloud
Am häufigsten gesucht:
Verwaltungsbeirat Arzthaftung Garage Makler Tierhaltung Jahresabrechnung Organisationsbeschluss Kurioses Sondereigentum Abschleppen Telefonwerbung Miete Nachbarrecht Wurzeln Nutzungsentschädigung Schimmel Verwalter Veränderung Mietminderung Treppenlift Beschluss Anfechtungsklage Gemeinschaftseigentum Beirat Gegenabmahnung Protokoll Einstimmigkeit Wohnungseigentümer Teilungserklärung Abmahnung Eigentümerversammlung Eigenbedarfskündigung Wirtschaftsplan Kündigung Verkehrsunfall
Social Networks
Unsere Autoren
Frank DohrmannRechtsanwalt
Fachanwalt für Mietrecht und Wohnungseigentumsrecht
Bottrop Stefan Specks
Rechtsanwalt
Düsseldorf Liubov Zelinskij-Zunik
Rechtsanwältin
München
Senden Sie uns Ihre Urteile
Kennen Sie ein interessantes Urteil, das auf iurado veröffentlicht werden sollte?
» Schicken Sie es uns per E-Mail!
» Schicken Sie es uns per E-Mail!