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Erneut unberechtigtes Knöllchen durch die Stadt Bottrop: Straßenverkehrsamt legt falsche Fotobeweise vor
AG Bottrop, AZ: 26 0Wi-32 Js 1486/22-34/22, 21.12.2022
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Ein Halteverbotsschild mit Pfeil nach rechts hebt das Parkverbot hinter diesem Schild auf, so dass dort geparkt werden darf.

Konnte die Stadt Bottrop trotz Aufforderung durch das Gericht keine geeigneten Fotos vorlegen, die den angeblichen Parkverstoß nachweisen, kann sich der Betroffene seinerseits durch Vorlage der Fotos der konkreten Vehrkehrssituation entlasten.
Unberechtigte Parkknöllchen durch die Stadt Bottrop sind schon lange kein Einzelfall mehr. Wenn die Politessen ihre "Quoten" nicht erfüllen können, müssen halt die verkehrsgerecht abgestellten Fahrzeuge die leeren Stadtkassen füllen.

Selbst auf dem privaten Parkplatz am Süding-Center in der Nähe des Hauptbahnhofes ist die Stadt Bottrop (zu Unrecht) ganztägig aktiv.

Wer geht schon wegen 20,00 EUR vors Gericht? Die Gegenwehr für die Stadt Bottrop ist gering.

Und die Vielzahl der Einzelfälle wird nicht dokumentiert, so dass der Nachweis eines vorsätzlich falsch eingeleiteten OWiG-Verfahren mit strafrechtlichen Konsequenzen für die betroffenen städtischen Bediensteten schwer zu führen ist. Noch.
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Dieses Urteil wurde eingestellt von RA Frank Dohrmann, Bottrop
Keywords: Parkverstoss Rechtsanwalt Frank Dohrmann Bottrop