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Erneut unberechtigtes Knöllchen durch die Stadt Bottrop: Straßenverkehrsamt legt falsche Fotobeweise vor
AG Bottrop, AZ: 26 0Wi-32 Js 1486/22-34/22, 21.12.2022
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Verbundene Urteile
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AG Bottrop, AZ: 29 0Wi-44 Js 775/22-363/22, 24.11.2022
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AG Bottrop, AZ: 29 0Wi-44 Js 1178/22-549/22, 12.10.2022
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Dieses Urteil wurde eingestellt von RA Frank Dohrmann, Bottrop
Keywords: Parkverstoss Rechtsanwalt Frank Dohrmann Bottrop
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Selbst auf dem privaten Parkplatz am Süding-Center in der Nähe des Hauptbahnhofes ist die Stadt Bottrop (zu Unrecht) ganztägig aktiv.
Wer geht schon wegen 20,00 EUR vors Gericht? Die Gegenwehr für die Stadt Bottrop ist gering.
Und die Vielzahl der Einzelfälle wird nicht dokumentiert, so dass der Nachweis eines vorsätzlich falsch eingeleiteten OWiG-Verfahren mit strafrechtlichen Konsequenzen für die betroffenen städtischen Bediensteten schwer zu führen ist. Noch.