Detailansicht Urteil
Auch der Umlaufbeschluss im schriftlichen Verfahren muss zu seiner Wirksamkeit verkündet werden, § 23 Abs. 3 WEG
OLG Celle, AZ: 4 W 82/06, 08.06.2006
Entscheidung
im Volltext
herunterladen
im Volltext
herunterladen
Entscheidung im Volltext herunterladen
Dieses Urteil wurde eingestellt von RA Frank Dohrmann, Bottrop
Keywords: Widerruf Beschluss schriftlich Umlagebeschluss Einstimigkeit Anfechten Mitteilung Verwalter Kenntnis
Ähnliche Urteile
- Kein Beschluss ohne Kostenvoranschlag / Kein Erstattungsanspruch für eigenmächtige Reparaturmaßnahmen / Gemeinschaftliche Anlage befindet sich im Sondereigentum - grds. kein Anspruch auf Hinterlegung eines Schlüssels bei der Verwaltung
- Zur Instandsetzung trotz fehlender Notwendigkeit - Zur Durchsetzung notwendiger Instandsetzungsarbeiten
- Zur rückwirkenden Verwalterbestellung / Bestellung der Verwaltung durch das Gericht beginnt mit der Verkündung, nicht mit der Rechtskraft des Urteils
- Zahlungspflicht des Wohnungseigentümers auch bei Anfechtung der Jahresabrechnung/Wirtschaftsplan
- Hausgelder müssen bis zur rechtskräftigen Aufhebung des Beschlusses bezahlt werden.
Tag Cloud
Am häufigsten gesucht:
Arzthaftung Verwaltungsbeirat Mietminderung Verkehrsunfall Veränderung Kündigung Wurzeln Beirat Makler Abmahnung Nutzungsentschädigung Telefonwerbung Wirtschaftsplan Treppenlift Eigentümerversammlung Protokoll Miete Einstimmigkeit Wohnungseigentümer Kurioses Gemeinschaftseigentum Sondereigentum Jahresabrechnung Anfechtungsklage Tierhaltung Abschleppen Beschluss Garage Schimmel Organisationsbeschluss Eigenbedarfskündigung Verwalter Teilungserklärung Nachbarrecht Gegenabmahnung
Social Networks
Unsere Autoren

Rechtsanwalt
Fachanwalt für Mietrecht und Wohnungseigentumsrecht
Bottrop

Rechtsanwalt
Düsseldorf

Rechtsanwältin
München
Senden Sie uns Ihre Urteile
Kennen Sie ein interessantes Urteil, das auf iurado veröffentlicht werden sollte?
» Schicken Sie es uns per E-Mail!
» Schicken Sie es uns per E-Mail!