Detailansicht Urteil
Korrektur durch Zweitbeschluss: Wer trägt die Kosten nach Erledigung der Anfechtungsklage?
AG Arnstadt, AZ: 11 C 125/22, 05.12.2022
Entscheidung
im Volltext
herunterladen
im Volltext
herunterladen
Verbundene Urteile
-
AG Bottrop, AZ: 20 C 4/18, 30.05.2018
Entscheidung im Volltext herunterladen
Dieses Urteil wurde eingestellt von RA Frank Dohrmann, Bottrop
Keywords: Rechtsanwalt Frank Dohrmann Bottrop
Ähnliche Urteile
- Absenkungsbeschluss (mehrheitlicher Umlaufbeschluss) nach § 23 Abs. 3 S. 3 WEG ist nicht isoliert anfechtbar
- Kein zwingender Anspruch auf Rückbau einer baulichen Veränderung - Nachträgliche Genehmigung, u.U. gegen Auflagen, zulässig
- WEG-Verwalter kann sein Amt jederzeit auch ohne Grund niederlegen
- Einberufung durch unzuständige Person: Unterlassungsanspruch muss gegen den Einrufenden, nicht gegen die Gemeinschaft geltend gemacht werden.
- Wie bestimmt muss ein Beschluss zur Genehmigung einer baulichen Veränderung sein?
Tag Cloud
Am häufigsten gesucht:
Tierhaltung Teilungserklärung Mietminderung Einstimmigkeit Treppenlift Arzthaftung Makler Verwalter Gegenabmahnung Wirtschaftsplan Verkehrsunfall Nachbarrecht Gemeinschaftseigentum Kurioses Anfechtungsklage Sondereigentum Jahresabrechnung Veränderung Eigentümerversammlung Schimmel Verwaltungsbeirat Abmahnung Garage Wurzeln Beschluss Nutzungsentschädigung Protokoll Wohnungseigentümer Eigenbedarfskündigung Telefonwerbung Miete Beirat Organisationsbeschluss Kündigung Abschleppen
Social Networks
Unsere Autoren
Frank DohrmannRechtsanwalt
Fachanwalt für Mietrecht und Wohnungseigentumsrecht
Bottrop Stefan Specks
Rechtsanwalt
Düsseldorf Liubov Zelinskij-Zunik
Rechtsanwältin
München
Senden Sie uns Ihre Urteile
Kennen Sie ein interessantes Urteil, das auf iurado veröffentlicht werden sollte?
» Schicken Sie es uns per E-Mail!
» Schicken Sie es uns per E-Mail!