Detailansicht Urteil
Eigentümer haben beim Wirtschaftsplan Ermessen bzgl. der Vorschüsse, nicht aber bzgl der Kostenverteilung; §§ 16 Abs. 2, 28 Abs. 1 WEG
LG Frankfurt am Main, AZ: 2-13 T 1/23, 06.02.2023
Entscheidung
im Volltext
herunterladen
im Volltext
herunterladen
Verbundene Urteile
-
LG Berlin I, AZ: 55 S 28/22 WEG, 31.03.2023
-
LG Berlin I, AZ: 55 S 60/22, 20.09.2022
-
LG Dortmund, AZ: 1 S 374/12, 22.10.2013
Entscheidung im Volltext herunterladen
Dieses Urteil wurde eingestellt von RA Frank Dohrmann, Bottrop
Keywords: Rechtsanwalt Frank Dohrmann Bottrop Änderung KOstenverteilerschlüssel
Ähnliche Urteile
- Hausgelder müssen bis zur rechtskräftigen Aufhebung des Beschlusses bezahlt werden.
- Beschlussersetzungsklage Wirtschaftsplan - Für Nebenintervenienten gelten keine Verspätungsvorschriften im Prozess (sehr fraglich)
- Nichtigkeit der Jahresabrechnung - unzulässige Änderung des Kostennverteilerschlüssels - Anspruch auf zertifizierten Verwalter nach § 26a WEG
- Klage auf künftige Haugelder bei Nichtzahlung - Grds. keine Aufrechnung oder Zurückbehaltung mit Gegenforderungen; §§ 9b, 16 Abs. 2 WEG; 259 ZPO
- Streitwert bei der Anfechtung von Wirtschaftsplan oder Jahresabrechnung ist der Nennbetrag begrenzt durch § 49 GKG
Tag Cloud
Am häufigsten gesucht:
Jahresabrechnung Mietminderung Protokoll Abmahnung Beirat Wohnungseigentümer Telefonwerbung Beschluss Organisationsbeschluss Teilungserklärung Gemeinschaftseigentum Einstimmigkeit Nutzungsentschädigung Anfechtungsklage Verwalter Wurzeln Abschleppen Wirtschaftsplan Kündigung Garage Veränderung Makler Gegenabmahnung Verkehrsunfall Treppenlift Kurioses Verwaltungsbeirat Eigentümerversammlung Schimmel Miete Tierhaltung Nachbarrecht Arzthaftung Sondereigentum Eigenbedarfskündigung
Social Networks
Unsere Autoren

Rechtsanwalt
Fachanwalt für Mietrecht und Wohnungseigentumsrecht
Bottrop

Rechtsanwalt
Düsseldorf

Rechtsanwältin
München
Senden Sie uns Ihre Urteile
Kennen Sie ein interessantes Urteil, das auf iurado veröffentlicht werden sollte?
» Schicken Sie es uns per E-Mail!
» Schicken Sie es uns per E-Mail!