Detailansicht Urteil
Garten kann nach neuem WEG Sondereigentum sein; § 3 Abs. 1 u. 2 WEG
OLG Rostock, AZ: 3 W 82/22, 24.10.2022
Entscheidung
im Volltext
herunterladen
im Volltext
herunterladen
Verbundene Urteile
-
LG Düsseldorf, AZ: 19 S 19/2022, 11.11.2022
Entscheidung im Volltext herunterladen
Dieses Urteil wurde eingestellt von RA Frank Dohrmann, Bottrop
Keywords: Rechtsanwalt Frank Dohrmann sondereigentumsfähig Sondernutzungsrecht Bottrop
Ähnliche Urteile
- Kein Beschluss ohne Kostenvoranschlag / Kein Erstattungsanspruch für eigenmächtige Reparaturmaßnahmen / Gemeinschaftliche Anlage befindet sich im Sondereigentum - grds. kein Anspruch auf Hinterlegung eines Schlüssels bei der Verwaltung
- Stellplätze nur nach neuem WEG-Recht sondereigentumsfähig; § 3 Abs. 1 S. 2 WEG n.F.
- Keine baulichen Veränderungen trotz belibeiger Nutzung einer Sondernutzungsfläche / Nichtige Beschlussgebote sind als zulässige Aufforderung umzudeuten
- Unzulässige Zuweisung von Gemeinschaftseigentum zum Sondereigentum nicht in Kostentragungspflicht umdeutbar; § 3, 5, 16 WEG; 140 BGB
- Ist eine bauliche Veränderungen auf dem Gemeinschaftsgrundstück bei faktischer Begründung eines Sondernutzungsrechts zulässig? - §§ 20 Abs. 4; 21 Abs. 1 WEG
Tag Cloud
Am häufigsten gesucht:
Nutzungsentschädigung Mietminderung Protokoll Veränderung Verkehrsunfall Gemeinschaftseigentum Sondereigentum Organisationsbeschluss Kündigung Eigentümerversammlung Wirtschaftsplan Treppenlift Arzthaftung Beschluss Verwalter Telefonwerbung Kurioses Garage Anfechtungsklage Abschleppen Verwaltungsbeirat Abmahnung Miete Jahresabrechnung Wohnungseigentümer Teilungserklärung Beirat Tierhaltung Schimmel Wurzeln Einstimmigkeit Eigenbedarfskündigung Nachbarrecht Makler Gegenabmahnung
Social Networks
Unsere Autoren

Rechtsanwalt
Fachanwalt für Mietrecht und Wohnungseigentumsrecht
Bottrop

Rechtsanwalt
Düsseldorf

Rechtsanwältin
München
Senden Sie uns Ihre Urteile
Kennen Sie ein interessantes Urteil, das auf iurado veröffentlicht werden sollte?
» Schicken Sie es uns per E-Mail!
» Schicken Sie es uns per E-Mail!