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Wohnungseigentümer können im Einzelfall Instandsetzungsmaßnahmen (hier: Fenster) dem Sondereigentümer der Wohnung allein auferlegen; § 16 Abs. 2 WEG
LG Frankfurt am Main, AZ: 2-13 S 15/22, 30.03.2023
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Keywords: Rechtsanwalt Frank Dohrmann Bottrop
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