Detailansicht Urteil
Wohnungseigentümer dürfen Verwalter keine Generalvollmacht erteilen; §§ 18 Abs. 1, 27 WEG
AG Berlin-Charlottenburg, AZ: 73 C 62/22, 12.05.2023
Entscheidung
im Volltext
herunterladen
im Volltext
herunterladen
Verbundene Urteile
-
LG Koblenz, AZ: 2 S 72/13, 21.07.2014
-
LG Essen, AZ: 9 T 8/09, 02.09.2013
-
OLG Hamm, AZ: I-15 Wx 520/10, 20.12.2011
Entscheidung im Volltext herunterladen
Dieses Urteil wurde eingestellt von RA Frank Dohrmann, Bottrop
Keywords: REchtsanwalt Frank Dphrmann Beschluss Eigentümerversammlung Ermächtigung KOmpetenzverteilung Deligieren
Ähnliche Urteile
- Nicht zertifizierter Verwalter kann seit dem 01.12.2020 nicht wiedergewählt werden / keine rückwirkende Änderung der Kostenverteilung zulässig
- WEG-Verwalter kann sein Amt jederzeit auch ohne Grund niederlegen
- Verwalterbestellung durch das Gericht per einstweiliger Verfügung trotz Vorlage nur eines Angebotes
- Verwalter darf WEG auch ohne Beschluss uneingeschränkt vertreten / Beschluss zur Auftragsvergabe eines "analogen" Angebots ist zu unbestimmt
- Wer haftet für einen fehlerhaften Wirtschaftsplan? / Zur Nebenintervention des streitverkündeten Verwalters in einem Anfechtungsverfahren
Tag Cloud
Am häufigsten gesucht:
Telefonwerbung Sondereigentum Nutzungsentschädigung Eigenbedarfskündigung Abmahnung Wurzeln Verkehrsunfall Verwaltungsbeirat Protokoll Nachbarrecht Makler Gemeinschaftseigentum Tierhaltung Beschluss Miete Gegenabmahnung Kündigung Mietminderung Beirat Eigentümerversammlung Abschleppen Jahresabrechnung Schimmel Kurioses Veränderung Organisationsbeschluss Teilungserklärung Anfechtungsklage Wirtschaftsplan Garage Verwalter Einstimmigkeit Wohnungseigentümer Arzthaftung Treppenlift
Social Networks
Unsere Autoren
Frank DohrmannRechtsanwalt
Fachanwalt für Mietrecht und Wohnungseigentumsrecht
Bottrop Stefan Specks
Rechtsanwalt
Düsseldorf Liubov Zelinskij-Zunik
Rechtsanwältin
München
Senden Sie uns Ihre Urteile
Kennen Sie ein interessantes Urteil, das auf iurado veröffentlicht werden sollte?
» Schicken Sie es uns per E-Mail!
» Schicken Sie es uns per E-Mail!