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Wegfall der Preisbindung führt nicht zur Änderung der Miethöhe. §§ 3 Abs. 1 NMV, 26; 560 Abs. 4, 556 Abs. 3 Satz 3 BGB
BGH Karlsruhe, AZ: VIII ZR 258/09, 16.06.2010
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Dieses Urteil wurde eingestellt von RA Frank Dohrmann, Bottrop
Keywords: preisgebundener Wohnraum Mieterhöhung Kappungsgrenze Betriebskosten Abrechnung Vorauszahlung Abrechnungsreife Zurückbehaltungsrecht Kalenderjahr Wirtschaftsjahr vorbei verstrichen Abrechnungsfrist Frist Erstellung Verzug Rechtsanwalt Frank Dohrmann Bottrop
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