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Freiwilliger Auszug vor Ablauf der Räumungsfrist ist kein sofortiges Anerkenntnis
AG Gelsenkirchen, AZ: 202 C 40/23, 22.06.2023
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Hat der Mieter im Räumungsprozess unbedingten Klageabweisungsantrag unter Bestreiten des Eigenbedarfs mit Nichtwissen gestellt und gleichzeitig Gleichzeitig Vollstreckungsschutzantrag im Falle des Unterliegens gestellt, Stellt es kein sofortiges Anerkenntnis dar, wenn der MIeter noch vor Ende der Räumungsfrist auszieht.
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Dieses Urteil wurde eingestellt von RA Frank Dohrmann, Bottrop
Keywords: Rechtsanwalt Frank Dohrmann Bottrop