Detailansicht Urteil
Verwalter nimmt bauliche Veränderung ohne Beschluss vor: Kein Anspruch der Wohnungseigentümer auf Unterlassen gegeben; §§ 9a WEG; 1004 BGB
AG Bergisch Gladbach, AZ: 71 C 9/23, 19.04.2023
Entscheidung
im Volltext
herunterladen
im Volltext
herunterladen
Verbundene Urteile
-
LG Frankfurt am Main, AZ: 2-13 S 116/22, 07.09.2023
-
LG Frankfurt am Main, AZ: 2-13 T 33/23, 10.05.2023
-
LG Itzehoe, AZ: 11 T 8/23, 17.03.2023
-
LG Karlsruhe, AZ: 11 S 139/21, 24.02.2023
Entscheidung im Volltext herunterladen
Dieses Urteil wurde eingestellt von RA Frank Dohrmann, Bottrop
Keywords: Rechtsanwalt Frank Dohrmann Bottrop
Ähnliche Urteile
- Wohnungseigentümer muss eine 2 m X 1 m große Sichtschutzwand nicht dulden
- Zum Anspruch eines Wohnungseigentümers gegen die Gemeinschaft auf Beseitigung einer baulichen Veränderung; §§ 18 Abs. 2 Nr. 2, 20 WEG
- Wohnungseigentümer hat Anspruch auf Aufzug zur Herstellung der Barrierefreiheit; § 20 WEG
- Zur Geltendmachung von Beseitigungsansprüchen einer verwalterlosen Zweiergemeinschaft; §§ 9a, 9b, 14 WEG; 1004 BGB
- Gemeinschaft darf über das Wie der Anbringung einer Wallbox durch Beschluss entscheiden; § 20 Abs. 2 S. 1 Nr. 2 WEG
Tag Cloud
Am häufigsten gesucht:
Teilungserklärung Wohnungseigentümer Anfechtungsklage Abmahnung Verkehrsunfall Gemeinschaftseigentum Abschleppen Tierhaltung Kündigung Beirat Garage Jahresabrechnung Organisationsbeschluss Beschluss Wurzeln Makler Nutzungsentschädigung Treppenlift Verwaltungsbeirat Miete Mietminderung Wirtschaftsplan Einstimmigkeit Schimmel Gegenabmahnung Kurioses Nachbarrecht Veränderung Protokoll Eigenbedarfskündigung Eigentümerversammlung Telefonwerbung Sondereigentum Arzthaftung Verwalter
Social Networks
Unsere Autoren
Frank DohrmannRechtsanwalt
Fachanwalt für Mietrecht und Wohnungseigentumsrecht
Bottrop Stefan Specks
Rechtsanwalt
Düsseldorf Liubov Zelinskij-Zunik
Rechtsanwältin
München
Senden Sie uns Ihre Urteile
Kennen Sie ein interessantes Urteil, das auf iurado veröffentlicht werden sollte?
» Schicken Sie es uns per E-Mail!
» Schicken Sie es uns per E-Mail!