Kostenlose Urteile und Gerichtsentscheidungen

Detailansicht Urteil

Aufrechnung gegen Kostenfestsetzungsbeschluss auch bei Forderungsübergang auf die Rechtsschutzversicherung möglich; §§ 86 VVG; 407, 412 BGB
AG Bottrop, AZ: 12 C 82/23, 30.10.2023
Entscheidung
im Volltext
herunterladen
Der Gläubiger einer titulierten Forderung kann mit einer Gegenforderung des Schuldners aus dem Kostenfestsetzungsbeschluss aufrechnen.

Unschädlich ist, dass die Forderung der Beklagten aus dem Kostenfestsetzungsbeschluss nach deren Entstehung gemäß § 86 VVG auf deren Rechtsschutzversicherung übergegangen ist. Denn insoweit ist die erklärte Aufrechnung der Klägerin gemäß §§ 407, 412 BGB gegenüber der Beklagten wirksam; eine etwaige Kenntnis der Klägerin von dem vollständigen Forderungsübergang nach § 86 VVG wird von der Beklagten bereits nicht behauptet.
Entscheidung im Volltext herunterladen
Dieses Urteil wurde eingestellt von RA Frank Dohrmann, Bottrop
Keywords: Rechtsanwalt Frank Dohrmann Bottrop Vollstreckungsabwehrklage Zwangsvollstreckung KFB