Detailansicht Urteil
Sondernutzungsberechtigter darf nicht schlechter darstehen als ein Sondereigentümer / Dachfenster sind Gemeinschaftseigentum
LG Dortmund, AZ: 17 S 87/23, 17.11.2023
Entscheidung
im Volltext
herunterladen
im Volltext
herunterladen
Verbundene Urteile
-
AG Dortmund, AZ: 514 C 22/23, 01.06.2023
-
AG Karlsruhe, AZ: 6 C 1041/22, 23.08.2022
-
LG Hamburg, AZ: 318 S 93/19, 25.03.2020
-
BGH Karlsruhe, AZ: V ZR 315/13, 10.10.2014
-
OLG Hamm, AZ: 15 W 175/07, 21.06.2007
Entscheidung im Volltext herunterladen
Dieses Urteil wurde eingestellt von RA Frank Dohrmann, Bottrop
Keywords: Teilungserklärung Rechtsanwalt Frank Dohrmann Bottrop Regelung
Ähnliche Urteile
- Wohnungseigentümer wurde nicht zur Unterzeichnung des Protokolls der Versammlung bestimmt: Alle Beschlüsse anfechtbar.
- Zum Ausschluss der Teilnahme an einer Eigentümerversammlung - Protokollierungsfehler führen nicht zur Nichtigkeit der Beschlussfassung
- Zur Instandsetzung trotz fehlender Notwendigkeit - Zur Durchsetzung notwendiger Instandsetzungsarbeiten
- Zur rückwirkenden Verwalterbestellung / Bestellung der Verwaltung durch das Gericht beginnt mit der Verkündung, nicht mit der Rechtskraft des Urteils
- Hausgelder müssen bis zur rechtskräftigen Aufhebung des Beschlusses bezahlt werden.
Tag Cloud
Am häufigsten gesucht:
Schimmel Tierhaltung Wirtschaftsplan Verwalter Wohnungseigentümer Protokoll Wurzeln Veränderung Abschleppen Teilungserklärung Abmahnung Verkehrsunfall Eigenbedarfskündigung Garage Gegenabmahnung Miete Eigentümerversammlung Jahresabrechnung Makler Organisationsbeschluss Treppenlift Anfechtungsklage Kündigung Mietminderung Nutzungsentschädigung Beschluss Verwaltungsbeirat Gemeinschaftseigentum Beirat Sondereigentum Telefonwerbung Einstimmigkeit Nachbarrecht Arzthaftung Kurioses
Social Networks
Unsere Autoren

Rechtsanwalt
Fachanwalt für Mietrecht und Wohnungseigentumsrecht
Bottrop

Rechtsanwalt
Düsseldorf

Rechtsanwältin
München
Senden Sie uns Ihre Urteile
Kennen Sie ein interessantes Urteil, das auf iurado veröffentlicht werden sollte?
» Schicken Sie es uns per E-Mail!
» Schicken Sie es uns per E-Mail!