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Zum Streitwert und Beschwerdewert eines angefochtenen Wirtschaftsplans / Zur Umdeutung eines nach dem Wortlaut nichtigen Beschlusses eines Wirtschaftsplanes; §§ 28 WEG; 49 GKG
BGH Karlsruhe, AZ: V ZB 9/23, 25.10.2023
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Dieses Urteil wurde eingestellt von RA Frank Dohrmann, Bottrop
Keywords: Rechtsanwalt Frank Dohrmann Bottrop
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