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Wer haftet für einen fehlerhaften Wirtschaftsplan? / Zur Nebenintervention des streitverkündeten Verwalters in einem Anfechtungsverfahren
LG Stuttgart, AZ: 19 S 13/23, 01.08.2023
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OLG Hamm, AZ: 21 U 60/22, 26.06.2023
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LG Düsseldorf, AZ: 25 S 26/20, 02.03.2022
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Dieses Urteil wurde eingestellt von RA Frank Dohrmann, Bottrop
Keywords: HAftung Verschulden falscher fehlerhafter Jahresabrechnung WP Rechtsanwalt Frank Dohrmann Bottrop
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- Zahlungen aus dem Wirtschaftsplan können als künftige Leistungen gem. § 258 ZPO eingeklagt werden / Keine Aufrechnung mit Hausgeld; §§ 28 WEG; 258 ZPO
- Hausgelder müssen bis zur rechtskräftigen Aufhebung des Beschlusses bezahlt werden.
- Beschlussersetzungsklage Wirtschaftsplan - Für Nebenintervenienten gelten keine Verspätungsvorschriften im Prozess (sehr fraglich)
- Nichtigkeit der Jahresabrechnung - unzulässige Änderung des Kostennverteilerschlüssels - Anspruch auf zertifizierten Verwalter nach § 26a WEG
- Klage auf künftige Haugelder bei Nichtzahlung - Grds. keine Aufrechnung oder Zurückbehaltung mit Gegenforderungen; §§ 9b, 16 Abs. 2 WEG; 259 ZPO
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