Kostenlose Urteile und Gerichtsentscheidungen

Detailansicht Urteil

Welche Abstandsflächen gelten für eine Kirschlorbeer-Hecke / Miteigentümer kann Nachbarn auch alleine verklagen
AG Essen-Borbeck, AZ: 5 C 818/23, 12.04.2024
Entscheidung
im Volltext
herunterladen
Gemäß § 41 Abs. 1 Nr. 2 NachbG NW ist mit einem Zierstrauch ein Abstand von mindestens 0,5 m zum Nachbargrundstück einzuhalten. Gleiches gilt gemäß § 42 NachbG NW für Hecken von bis zu 2 m Höhe.

Dabei ist gemäß § 46 NachbG NW von der Seitenfläche, d.h. von den äußeren Zweigen aus zu messen.

Gemäß § 1011 BGB ist ein Miteigentümer befugt, einen sich aus einer Eigentumsbeeinträchtigung ergebenden Anspruch allein geltend zu machen.
Entscheidung im Volltext herunterladen
Dieses Urteil wurde eingestellt von RA Frank Dohrmann, Bottrop
Keywords: Rechtsanwalt Frank Dohrmann Bottrop