Detailansicht Urteil
Zur Veräußerungszustimmung / Beendigung der Verwalterbestellung nach Auslaufen der Regelung des § 6 COVMG
AG Oberhausen, AZ: 334 C 54/23, 27.08.2024
Entscheidung
im Volltext
herunterladen
im Volltext
herunterladen
Verbundene Urteile
-
BGH Karlsruhe, AZ: V ZR 90/22, 21.07.2023
-
LG Dortmund, AZ: 1 T 20/21, 15.04.2021
-
LG Köln, AZ: 29 T 96/14, 08.09.2014
-
BGH Karlsruhe, AZ: V ZR 269/12, 21.11.2013
-
BGH Karlsruhe, AZ: V ZR 166/10, 13.05.2011
Entscheidung im Volltext herunterladen
Dieses Urteil wurde eingestellt von RA Frank Dohrmann, Bottrop
Keywords: Rechtsanwealt Frank Dohrmann Bottrop
Ähnliche Urteile
- Ablehnungsgesuch gegen einen Richter kann der Verwirkung unterliegen; § 43 ZPO
- Wer vertritt die verwalterlose Eigentümergmeinschaft in einem Gerichtsverfahren? - Haftet ein Wohnungseigentümer für ein verursachtes Gerichtsverfahren?
- Vertreter eines Wohnungseigentümers wird der Versammlung verwiesen, alle Beschlüsse sind anfechtbar
- Beschlussfassung zur Genehmigung des "Ausbaus des Spitzbodens zu Wohnzwecken" ist mangels Bestimmtheit nichtig
- GoA: Vermieter läßt Pkw des Mieters abschleppen. Wer haftet für die Abschleppkosten?; §§ 859, 226, 242 BGB
Tag Cloud
Am häufigsten gesucht:
Nachbarrecht Arzthaftung Abmahnung Jahresabrechnung Tierhaltung Kündigung Veränderung Treppenlift Verwaltungsbeirat Gegenabmahnung Protokoll Teilungserklärung Miete Wurzeln Sondereigentum Anfechtungsklage Schimmel Eigenbedarfskündigung Eigentümerversammlung Einstimmigkeit Verwalter Beirat Organisationsbeschluss Wirtschaftsplan Wohnungseigentümer Abschleppen Telefonwerbung Beschluss Mietminderung Makler Kurioses Verkehrsunfall Gemeinschaftseigentum Garage Nutzungsentschädigung
Social Networks
Unsere Autoren
Frank DohrmannRechtsanwalt
Fachanwalt für Mietrecht und Wohnungseigentumsrecht
Bottrop
Stefan SpecksRechtsanwalt
Düsseldorf
Liubov Zelinskij-ZunikRechtsanwältin
München
Senden Sie uns Ihre Urteile
Kennen Sie ein interessantes Urteil, das auf iurado veröffentlicht werden sollte?
» Schicken Sie es uns per E-Mail!
» Schicken Sie es uns per E-Mail!
