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Zur modernisierenden Instandsetzung und Instandhaltung einer Heizung in einer Eigentümergemeinschaft §§ 21, 22 Abs. 1, Abs.2 und Abs. 3 WEG
OLG Hamburg, AZ: 2 Wx 18/04, 21.07.2005
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Eine Instandhaltung bzw. Instandsetzung ist nicht nur auf die bloße Erneuerung bzw. das Auswechseln bereits vorhandener Bauteile (hier: Heizungsanlage) oder Einrichtungen beschränkt, sondern umfasst bei der Ersatzbeschaffung auch die technische Weiterentwicklung sowie den verbesserten Standard unter Berücksichtigung einer vernünftigen Kosten-Nutzen-Analyse.


Auch eine über die bloße Reproduktion des bisherigen Zustands hinausgehende bauliche Veränderung, die eine technisch bessere und wirtschaftlich sinnvollere Lösung zur Behebung des Mangels darstellt, ist eine ordnungsgemäße Instandsetzung.
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Dieses Urteil wurde eingestellt von RA Frank Dohrmann, Bottrop
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