Detailansicht Urteil
unzureichender Trittschall ist nur bei vertraglicher Vereinbarung ein Mangel §§ 535, 536 BGB
BGH Karlsruhe, AZ: VIII ZR 85/09, 07.07.2010
Entscheidung
im Volltext
herunterladen
im Volltext
herunterladen
Entscheidung im Volltext herunterladen
Dieses Urteil wurde eingestellt von Rechtsanwalt Frank Dohrmann, Bottrop
Keywords: Minderung Mietminderung Mangel Trittschall Trittschutz Schallschutz DIN Mieter Rechtsanwalt Frank Dohrmann
Ähnliche Urteile
- Kautionsrückzahlungsanspruch der Mietererben
- Verdunkeltes Kellerfenster ist kein Grund zur Mietminderung; §§ 535, 536 BGB
- Beweissicherungsverfahren auch bei unstreitiger Verursachung zulässig, wenn der Beseitigungsaufwand ungeklärt ist; §§ 485 ff ZPO
- Vermieter kann im Vollstreckungsverfahren nach § 887 ZPO nicht die fehlende Mitwirkungspflicht des Mieters zur Mängelbeseitigung beanstanden
- Vermieter muss Verschlechterung der Wohnung bei Auszug darlegen und beweisen / Mieter haftet nicht für Kosten der Wohnungsabnahme
Tag Cloud
Am häufigsten gesucht:
Einstimmigkeit Protokoll Makler Sondereigentum Garage Veränderung Beirat Gegenabmahnung Tierhaltung Verwaltungsbeirat Wurzeln Schimmel Miete Abschleppen Organisationsbeschluss Mietminderung Telefonwerbung Abmahnung Eigentümerversammlung Kurioses Wohnungseigentümer Verwalter Wirtschaftsplan Jahresabrechnung Teilungserklärung Nachbarrecht Anfechtungsklage Treppenlift Verkehrsunfall Arzthaftung Gemeinschaftseigentum Kündigung Beschluss Eigenbedarfskündigung Nutzungsentschädigung
Social Networks
Unsere Autoren
Frank DohrmannRechtsanwalt
Fachanwalt für Mietrecht und Wohnungseigentumsrecht
Bottrop Stefan Specks
Rechtsanwalt
Düsseldorf Liubov Zelinskij-Zunik
Rechtsanwältin
München
Senden Sie uns Ihre Urteile
Kennen Sie ein interessantes Urteil, das auf iurado veröffentlicht werden sollte?
» Schicken Sie es uns per E-Mail!
» Schicken Sie es uns per E-Mail!