Detailansicht Urteil
Anspruch auf Beseitigung auch gegen den Zustandsstörer / landesrechtliche Regeln zur Verjährung aus dem Nachbarrecht können bundesrechtliche Vorschriften nicht einschränken, §§ 195, 1004 Abs. 1 BGB
BGH Karlsruhe, AZ: V ZB 130/09, 04.03.2010
Entscheidung
im Volltext
herunterladen
im Volltext
herunterladen
Verbundene Urteile
-
OLG München, AZ: 32 Wx 8/09, 03.08.2009
Entscheidung im Volltext herunterladen
Dieses Urteil wurde eingestellt von Rechtsanwalt Frank Dohrmann, Bottrop
Keywords: Verjährung Landesrecht Bundesrecht Unterlassung Beseitigung Unterlassen beseitigen Pflanzen Grenze Nachbar Nachbarn Nachbarschaft Höhe Größe Zuschnitt Rückschnitt Abstand Grundstücksgrenze Grundstück MIndestabstand Rechtsanwalt Frank Dohrmann Bottrop Vergemeinschaftung 902 985 BGB 1004
Ähnliche Urteile
- Gemeinschaft darf über das Wie der Anbringung einer Wallbox durch Beschluss entscheiden; § 20 Abs. 2 S. 1 Nr. 2 WEG
- Teilungserklärung kann Beschlussfassung zur baulichen Veränderung nach § 20 Abs. 2 WEG abbedingen
- Anspruch aus § 20 Abs. 2 S. 1 Nr. 2 WEG auf Anbringung einer Wallbox betrifft nur das Ob, nicht das Wie
- Kein zwingender Anspruch auf Rückbau einer baulichen Veränderung - Nachträgliche Genehmigung, u.U. gegen Auflagen, zulässig
- Wie bestimmt muss ein Beschluss zur Genehmigung einer baulichen Veränderung sein?
Tag Cloud
Am häufigsten gesucht:
Beirat Wohnungseigentümer Einstimmigkeit Wurzeln Tierhaltung Makler Miete Schimmel Veränderung Kurioses Treppenlift Verwalter Teilungserklärung Eigenbedarfskündigung Sondereigentum Verwaltungsbeirat Wirtschaftsplan Verkehrsunfall Mietminderung Abschleppen Eigentümerversammlung Nachbarrecht Anfechtungsklage Beschluss Organisationsbeschluss Jahresabrechnung Abmahnung Nutzungsentschädigung Gegenabmahnung Garage Arzthaftung Gemeinschaftseigentum Telefonwerbung Protokoll Kündigung
Social Networks
Unsere Autoren
Frank DohrmannRechtsanwalt
Fachanwalt für Mietrecht und Wohnungseigentumsrecht
Bottrop Stefan Specks
Rechtsanwalt
Düsseldorf Liubov Zelinskij-Zunik
Rechtsanwältin
München
Senden Sie uns Ihre Urteile
Kennen Sie ein interessantes Urteil, das auf iurado veröffentlicht werden sollte?
» Schicken Sie es uns per E-Mail!
» Schicken Sie es uns per E-Mail!
Ferner stellt der BGH klar, dass nachbarrechtliche Vorschriften als Landesrecht einen Unterlassungsanspruch/Beseitigunsanspruch aus § 1004 BGB als Bundesrecht nur ergänzen und erweitern, nicht aber einschränken kann.