Detailansicht Urteil
Überschuss aus der Jahresabrechnung ist mit noch nicht gezahlten Vorauszahlungen aus dem Wirtschaftsplan zu verrechnen; §§ 28 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2, Abs. 2 und Abs. 5 WEG
OLG Zweibrücken, AZ: 3 W 46/02, 05.06.2002
Entscheidung
im Volltext
herunterladen
im Volltext
herunterladen
Verbundene Urteile
-
BGH Karlsruhe, AZ: V ZR 171/11, 01.06.2012
-
LG Frankfurt (Oder), AZ: 6a S 75/11, 23.12.2011
Entscheidung im Volltext herunterladen
Dieses Urteil wurde eingestellt von RA Frank Dohrmann, Bottrop
Keywords: Abrechnungsspitze Verrechnung Gutschrift Fälligkeit Eigentümer Vorauszahlung Säumnis Jahresabrechnung Wirtschaftsplan Nachforderung Rechtsanwalt Frank Dohrmann Bottrop
Ähnliche Urteile
- Der Anspruch auf Nachbesserung der Abrechnung ist gegen die Gemeinschaft zu richten
- Beschlussfassung über Gesamtabrechnug führt zur Teinichtigkeit; §§ 28 WEG, 139 BGB
- Beschlussersetzungsklage muss bei gebundenen Anspruch bestimmten Antrag vorgeben (hier. Jahresabrechnung; §§ 28, 44 WEG
- Streitwert beid er Anfechtung von Wirtschaftsplan oder Jahresabrechnung ist der Nennbetrag begrenzt durch § 49 GKG
- Zum Anspruch auf Änderung einer bestandskräftigen Jahresabrechnung bei rechtskräftiger Ungültigerklärung einer unwirksamen Änderung der Kostenverteilung; §§ 28 WEG; 242 BGB
Tag Cloud
Am häufigsten gesucht:
Eigenbedarfskündigung Abschleppen Makler Jahresabrechnung Treppenlift Wirtschaftsplan Wurzeln Telefonwerbung Garage Kurioses Anfechtungsklage Schimmel Nutzungsentschädigung Protokoll Organisationsbeschluss Veränderung Abmahnung Verwaltungsbeirat Verkehrsunfall Verwalter Sondereigentum Teilungserklärung Einstimmigkeit Kündigung Nachbarrecht Eigentümerversammlung Arzthaftung Mietminderung Gemeinschaftseigentum Beschluss Beirat Gegenabmahnung Wohnungseigentümer Miete Tierhaltung
Social Networks
Unsere Autoren
Frank DohrmannRechtsanwalt
Fachanwalt für Mietrecht und Wohnungseigentumsrecht
Bottrop Stefan Specks
Rechtsanwalt
Düsseldorf Liubov Zelinskij-Zunik
Rechtsanwältin
München
Senden Sie uns Ihre Urteile
Kennen Sie ein interessantes Urteil, das auf iurado veröffentlicht werden sollte?
» Schicken Sie es uns per E-Mail!
» Schicken Sie es uns per E-Mail!
Etwas anderes gilt allerdings, wenn zwischenzeitlich ein Eigentümerwechsel stattgefunden hat (vgl. LG Frankfurt (Oder) 6a S 75/11).