Detailansicht Urteil
Keine Zustimmungspflicht der Eigentümer für Errichtung einer behindertengerechten Rampe / keine Kostentragungspflicht der nicht zustimmenden Wohnungseigentümer, §§ 22 Abs. 1, 14 Nr. 1, 16 Abs. 6 S. 1 WEG
AG Bonn, AZ: 27 C 202/10, 28.02.2011
Entscheidung
im Volltext
herunterladen
im Volltext
herunterladen
Entscheidung im Volltext herunterladen
Dieses Urteil wurde eingestellt von Rechtsanwalt Frank Dohrmann, Bottrop
Keywords: Kosten bauliche veränderung Treppe Wohnen Anspruch Anfechtung Anfechtungsklage Rechtsanwalt Frank Dohrmann Bottrop Treppenlift
Ähnliche Urteile
- Wohnungseigentümer hat eigenen Anspruch auf Beseitigung eines Balkon-Sichtschutzes; §§ 9a, 20 WEG; 1004 BGB
- 2m hoher Sichtsschutzzaun in Eigentümergemeinschaft stellt keine Beeinträchtigung i.S.d. § 14 WEG dar
- Wie bestimmt muss ein Beschluss über die Genehmigung einer baulichen Veränderung sein?
- Wohnungseigentümer muss eine 2 m X 1 m große Sichtschutzwand nicht dulden
- Zum Anspruch eines Wohnungseigentümers gegen die Gemeinschaft auf Beseitigung einer baulichen Veränderung; §§ 18 Abs. 2 Nr. 2, 20 WEG
Tag Cloud
Am häufigsten gesucht:
Arzthaftung Miete Mietminderung Gemeinschaftseigentum Garage Sondereigentum Einstimmigkeit Wohnungseigentümer Kurioses Eigenbedarfskündigung Beirat Verwalter Abmahnung Veränderung Protokoll Telefonwerbung Beschluss Treppenlift Tierhaltung Eigentümerversammlung Nutzungsentschädigung Teilungserklärung Makler Abschleppen Anfechtungsklage Wurzeln Jahresabrechnung Nachbarrecht Verkehrsunfall Verwaltungsbeirat Kündigung Wirtschaftsplan Gegenabmahnung Schimmel Organisationsbeschluss
Social Networks
Unsere Autoren

Rechtsanwalt
Fachanwalt für Mietrecht und Wohnungseigentumsrecht
Bottrop

Rechtsanwalt
Düsseldorf

Rechtsanwältin
München
Senden Sie uns Ihre Urteile
Kennen Sie ein interessantes Urteil, das auf iurado veröffentlicht werden sollte?
» Schicken Sie es uns per E-Mail!
» Schicken Sie es uns per E-Mail!